Gartzenweg soll Fahrradstraße werden

Monheims Stadtverwaltung folgt den Vorschlägen des ADFC

Gartzenweg

In der Monheimer City müssen in vielen Straßen die Abwasserkanäle erneuert werden. Eine gute Gelegenheit, die Fahrbahndecken dem neuen Stadtbild anzupassen und die Verkehrsführung zu optimieren. Bürgermeister Zimmermann lud deswegen am Dienstag Abend die Monheimer Bürger ein, um seine Pläne für die Neugestaltung des Gartzenwegs und der Vereinsstraße vorzustellen.

Der Gartzenweg, eigentlich eine Wohnstraße, verbindet aktuell die Krischer- mit der Schwalbenstraße und wird deshalb oft als Durchgangsstraße benutzt. Der Umweg über die viel befahrene Opladener Straße wird so vermieden. Das aber soll, wenn das neue Vorhaben Realität wird, künftig nicht mehr möglich sein. Von der Stadtmitte wird der Gartzenweg dann nur bis zur Einmündung Vereinsstraße befahrbar sein - und aus der Gegenrichtung, der Schwalbenstraße kommend, soll ebenfalls an der Kreuzung Vereinsstraße Schluss sein.

Doch damit noch längst nicht genug: auf dem Gartzenweg und der Vereinsstraße sollen 23 Bäume gepflanzt werden. Ferner die Bürgersteige abgesenkt, Fahrbahn und Fußgängerwege farblich getrennt und die Parktaschen größer bemessen werden. Der Preis dafür: ungefähr 40 Parkplätze fallen weg. Nicht zuletzt, ganz im Sinne der dringend nötigen Verkehrswende, folgt das Konzept den Vorschlägen des ADFC, den Gartzenweg zur Fahrradstraße umzuwidmen.

Damit es nicht falsch verstanden wird: auf einer Fahrradstraße ist der Autoverkehr keineswegs ausgesperrt. Die Radler genießen lediglich Priorität, indem sie die Straße in beiden Richtungen und auch nebeneinander befahren dürfen. Die Ziele, den Verkehr hier zu beruhigen und gleichzeitig den Radlern einen sichereren Weg als zur Zeit noch über die Opladener Straße anzubieten, werden damit erreicht.

Die Kritik, sowohl die Krischer- als auch die Schwalbenstraße, die von den Radlern dann auch passiert werden müssen, seien zu gefährlich für Zweiräder, kontert der Monheimer Bürgermeister souverän: „Dann ist es umso wichtiger, hier endlich mal einen Anfang zu machen.“

Großen Unmut, das soll nicht verschwiegen werden, rief in der Bürgerschar der Wegfall der vielen Parkplätze hervor. Aber auch hier erweist sich das neue Konzept als weitsichtig. Denn durch die neue Verkehrsführung werden viele Angestellte, die in der City beschäftigt sind, hier nicht mehr parken wollen und diese Plätze dann den Anwohnern überlassen. Außerdem wird der Bau einer neuen Tiefgarage auf der Krischerstraße die Lage ebenfalls entspannen.

Die Kosten für die ab Ende 2023 geplanten Baumaßnahmen belaufen sich auf ungefähr 6,3 Millionen Euro. Davon entfallen gut die Hälfte auf die Kanalerneuerung, der Rest auf die neue Fahrbahndecke inklusive der Begrünung. Die Anwohner werden von der Stadt Monheim an den Kosten beteiligt, sollen sich aber gleichzeitig durch fest zugesagte Zuschüsse der Landesregierung schadlos halten.

Für den ADFC geht die Maßnahme in die richtige Richtung. Indem in den Innenstädten der Verkehr beruhigt und gleichzeitig der Fahrradverkehr gefördert wird, profitieren am Ende alle Verkehrsteilnehmer. Und die Anwohner des Gartzenwegs und der Vereinsstraße im Besonderen.


https://langenfeld.adfc.de/neuigkeit/gartzenweg-soll-fahrradstrasse-werden

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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